Prüfung der Bauunterlagen




Erste Hinweise, ob eine Abdichtung fachgerecht geplant wurde, ergeben sich in der Regel aus den vorhandenen oder auch gerade nicht vorhandenen Planungsunterlagen. Eine fachgerechte und vollständige Planung ist als Grundlage für Ausschreibung und Ausführung unverzichtbar. Abdichtungen sind eben nicht als Nebenleistung, sondern sind als integraler Bestandteil der Objektplanung anzusehen, dem hohe Aufmerksamkeit zu widmen ist. Vielfach ist dies jedoch nicht der Fall.




Aus diesem Grund lohnt sich die Prüfung der Planungs- und Ausschreibungsunterlagen oftmals bereits vor der Ausführung bzw. Vergabe von Abdichtungsarbeiten. Dies gilt gleichermaßen für Neubauvorhaben wie für nachträgliche Abdichtungen an Bestandsgebäuden. Im Schadenfall können vorhandene Abdichtungen naturgemäß nicht allein nach Aktenlage beurteilt werden, jedoch sind Hinweise auf mögliche Schadenursachen nicht selten bereits aus der Planung und Ausschreibung zu erkennen.




Die rechtzeitige Prüfung der Bauunterlagen kann möglicherweise schadenverursachenden Defiziten entgegenwirken, etwa durch die Klärung folgender Fragestellungen:




Wurden erforderliche vorplanerische Ermittlungen durchgeführt, z. B. Baugrunduntersuchungen?
Sind die Planungsunterlagen vollständig bzw. ausreichend (z. B. Drängeplanung, Abdichtungsdetails)?
Wurde die Planung in eine entsprechende Ausschreibung umgesetzt?
Passen Voruntersuchungen, Planung und Ausschreibung zusammen?

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