Schimmel und Schwamm in Gebäuden
Schimmelpilzbefall
Schimmelpilze sind Mikroorganismen, die überall in unserer Umwelt vorhanden sind. In Innenräumen dürfen sie jedoch nicht zu schädlichem Befall heranwachsen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die wichtigsten Wachstumsvoraussetzungen erfüllt sind. Die nötigen Nährstoffe sind praktisch immer vorhanden, so dass es wesentlich auf das Feuchteangebot ankommt.
Intensiver Schimmelpilzbefall an einem Wohnraumfenster
An Oberflächen erkennbarer Bewuchs und muffiger Erdkellergeruch weisen auf einen Schaden durch Schimmelpilze (und Bakterien) hin. Umgekehrt kann von Flecken- und Geruchsfreiheit jedoch keinesfalls auch auf Schadenfreiheit geschlossen werden. Tatsächlich werden viele Schäden erst durch geeignete Untersuchungen aufgedeckt.
Untersuchungen sind erforderlich bei
- auf Bauteiloberflächen oder Gegenständen sichtbarem Schimmelpilzbefall,
- auffälligen Modergerüchen ohne sichtbaren Befall,
- Materialfeuchte aus verschiedensten Ursachen ohne sichtbaren Befall,
- bauphysikalischen Auffälligkeiten / Problemkonstruktionen ohne sichtbaren Befall (z.B. Wärmebrücken, Luftundichten / Kriechkeller, Wandbekleidungen o. ä.),
- gesundheitlichen Beschwerden der Raumnutzer ohne sichtbaren Befall,
- Kontrollen vor, während oder nach einer Sanierung,
- Kauf oder Anmietung von Immobilien zur Feststellung etwaiger Belastungen
- Beweissicherung im Streitfall (Befallsbestätigung, Ausbreitung, Ursachen).
Schimmelpilzschäden in Innenräumen stellen eine potentielle Gesundheitsgefahr für Menschen dar. Allergische Reaktionen, Vergiftungen und Infektionen können auftreten. Gesundheitsstörungen wie Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Augenreizungen können ein Hinweis auf Schimmelpilzbelastungen sein.
Nur Kleinstschäden an Oberflächen können eventuell nach den Maßgaben des Umweltbundesamts von Nichtfachleuten beseitigt werden. Schäden, deren Ausmaß unbekannt oder erkennbar größer als einige cm²; ist, sowie Schäden in tieferen Bauteilschichten sind nur von Spezialisten zu behandeln. Im Zweifel ist immer eine Untersuchung angezeigt. Die Sanierung umfangreicherer Schäden ist unter Beachtung ausreichenden Personen- und Umgebungsschutzes nach fachlichen Vorschriften zu planen und auszuführen. Sichtbar belastete Tapeten, Putze, Gipskartonplatten etc. dürfen nicht einfach abgerissen oder abgebrochen werden, da der Schaden hierdurch vergrößert werden kann. In jedem Fall gilt: die Ursachen des Befalls müssen ermittelt und beseitigt werden.
Schwammbefall
Bei Schwammbefall steht die Gefahr der Substanzzerstörung im Vordergrund. Holzbauteile mit erhöhter Feuchte können von Holz zerstörenden Pilzen befallen und bis zum Tragfähigkeitsverlust geschädigt werden. Bekannte Schwämme sind Hausschwamm, Kellerschwamm oder Porenschwamm.
Schwammbefall mit Querschnittverlust an einer Dachkonstruktion
Ein für den Hausschwamm charakteristisches Schadenbild ist der so genannte Würfelbruch. Jedoch ist ein Schwammbefall oft schwer erkennbar. Tragende Bauteile in Dächern, Holzbalkendecken oder Fachwerken liegen oft verdeckt, so dass eine eventuelle Schädigung ohne Bauteilöffnung nicht erkannt werden kann. Auch nichttragende Holzbekleidungen von Decken und Wänden können betroffen sein. Liegt ein Feuchteschaden im Bereich solcher Bauteile vor, sollte stets auch ein möglicher Schwammbefall bedacht und untersucht werden.
Die Sanierung von Schäden durch Holz zerstörende Pilze ist oft schwierig und aufwendig und sollte nicht ohne ausreichende Voruntersuchungen durchgeführt werden.